Zum Hauptinhalt springen

Fallstudie · Reparaturbestätigung · Karlsruhe-Durlach

Fiktiv abgerechnet, später repariert – und das schriftlich belegt

Wer sich den Schaden auszahlen lässt und später repariert, sollte die Reparatur bestätigen lassen. Ein dokumentierter Fall aus unserem Büro, chronologisch, mit den Beträgen aus dem tatsächlichen Schriftwechsel.

Alle Zahlen stammen aus dem Gutachten und den Abrechnungsschreiben der Versicherung. Was die Unterlagen nicht belegen, sagen wir dazu.

„Ich lasse mir das Geld auszahlen“

Viele Geschädigte entscheiden sich nach einem unverschuldeten Unfall für die fiktive Abrechnung: Sie lassen sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen, statt das Auto sofort in die Werkstatt zu geben. Das ist ihr gutes Recht. Aus Sicht jeder späteren Versicherung bleibt damit aber zunächst ein Schaden in der Akte, von dem niemand weiß, ob und wie er repariert wurde.

Genau hier setzt die Reparaturbestätigung an: Ein Sachverständiger sieht sich das Fahrzeug nach der Reparatur an und bestätigt schriftlich, was instand gesetzt wurde und wie lange es gedauert hat. Wie das in der Praxis aussieht, zeigen wir an einem Fall aus unserem Büro.

Der Fall auf einen Blick

Der Fall auf einen Blick
FahrzeugSeat Leon 1.5 TSI Xcellence, Erstzulassung 07/2019, 79.870 km, ein Vorbesitzer
UnfalltagOktober 2025
UnfallortParkplatz an der Durlacher Allee, Karlsruhe · Unfallaufnahme durch das Polizeirevier Karlsruhe-Durlach
HergangFahrzeug stand geparkt, die Fahrerin war nicht dabei; ein anderer Pkw stieß beim Rangieren dagegen
Eintrittspflichtiger VersichererVerti Versicherung AG
Besichtigung14. Oktober 2025, Ingenieurbüro Frieß, Karlsruhe-Durlach
SchadenStoßfänger hinten gebrochen, Stoßfängerträger, Parksensor hinten links, Blende Nachschalldämpfer, Seitenwand hinten links zerkratzt
Reparaturkosten laut Gutachten4.102,68 € netto · 4.882,19 € brutto
Merkantile Wertminderung200,00 €
Abrechnungfiktiv, auf Gutachtenbasis (netto)
Teilreparaturin Eigenregie, 2 Arbeitstage; nachbesichtigt am 26.05.2026
Reparaturbestätigung2. Juni 2026, an die Versicherung übermittelt am 5. Juni 2026
Gezahlte Entschädigung bis 30.06.20265.231,75 € (zzgl. 664,26 € Anwaltskosten)
Nach Aktenlage offen150,00 € Reparaturkosten

Der Verlauf

  1. Okt. 2025

    Der Unfall

    Das Fahrzeug steht geparkt auf einem Parkplatz an der Durlacher Allee. Ein anderer Pkw stößt beim Rangieren gegen das Heck. Die Polizei nimmt den Unfall auf.

  2. 14. Okt. 2025

    Besichtigung in Karlsruhe-Durlach

    Besichtigung in unserem Büro, auf der Hebebühne, auch von unten. Am selben Tag beauftragt die Geschädigte eine Verkehrsrechtskanzlei.

  3. 15. Okt. 2025

    Das Gutachten

    Reparaturkosten 4.102,68 € netto, Wertminderung 200,00 €. Abrechnung auf Gutachtenbasis.

  4. 3. Dez. 2025

    Die Abrechnung

    Die Versicherung zahlt 5.145,75 € Entschädigung und meldet Fahrzeugdaten an das HIS der Versicherer.

  5. bis Mai 2026

    Teilreparatur in Eigenregie

    Stoßfänger und Reflektor werden erneuert. Reparaturdauer: zwei Arbeitstage.

  6. 26. Mai 2026

    Nachbesichtigung

    Wir sehen uns das teilreparierte Fahrzeug an und dokumentieren den Zustand mit sechs Bildern.

  7. 2. Juni 2026

    Reparaturbestätigung

    Wir bestätigen schriftlich, was repariert wurde und wie lange es gedauert hat.

  8. 5. Juni 2026

    Bestätigung an die Versicherung

    Die Kanzlei reicht die Reparaturbestätigung zusammen mit der ergänzten Forderung ein.

  9. 30. Juni 2026

    Nutzungsausfall

    Die Versicherung zahlt 86,00 € Nutzungsausfall für die zwei Reparaturtage.

Oktober 2025

Ein Hinweiszettel am geparkten Auto

Die Fahrerin war beim Unfall nicht dabei. Das Fahrzeug stand geparkt; am Auto fand sie einen Hinweis des Polizeireviers Karlsruhe-Durlach mit der Bitte, sich zu melden. Laut der Unfallschilderung, die später an die Versicherung ging, stieß ein anderer Pkw beim Rangieren gegen das geparkte Fahrzeug, und der Fahrer konnte als Verursacher ermittelt werden. Eine Mithaftung stand in diesem Fall nie im Raum.

Hinweiszettel des Polizeireviers Karlsruhe-Durlach in einer Klarsichthülle, Name des Sachbearbeiters geschwärzt
Der Hinweis des Polizeireviers Karlsruhe-Durlach am geparkten Fahrzeug. Name des Sachbearbeiters unkenntlich gemacht.

14. und 15. Oktober 2025

Was im Gutachten stand

Drei Tage nach dem Unfall stand der Seat in unserem Büro in Karlsruhe-Durlach auf der Hebebühne. Von außen sah der Schaden nach einem eingerissenen Stoßfänger aus. Von unten zeigte sich mehr: Anstoß am Stoßfängerträger, an der Blende des Nachschalldämpfers und am Parksensor hinten links, dazu Kratzer an der Seitenwand.

Die Halterin wollte auf Gutachtenbasis abrechnen, also fiktiv. Damit stand fest: Ausgezahlt werden die Nettobeträge, die Mehrwertsteuer von 779,51 € nicht – sie fällt nur an, wenn tatsächlich repariert und eine Rechnung vorgelegt wird.

  • Reparaturkosten: 4.102,68 € netto
  • Merkantile Wertminderung: 200,00 €
  • Nutzungsausfallentschädigung: bis zu 50,00 € pro Kalendertag
  • Reparaturdauer: voraussichtlich 3 bis 4 Arbeitstage
  • Verkehrssicherheit: durch den Schaden nicht beeinträchtigt
Weißer Stoßfänger hinten links eingerissen und verschürft, darüber ein verschürfter Parksensor
Stoßfänger eingerissen und verschürft, Parksensor verschürft. Aufnahme bei der Besichtigung am 14.10.2025 in unserem Büro in Karlsruhe-Durlach.
Doppel-Endrohr von unten, rote Pfeile markieren Anstoßspuren an der Endrohrblende
Von unten sichtbar: Anstoßspuren an der Endrohrblende. Solche Schäden findet nur, wer das Fahrzeug auf der Hebebühne ansieht.

3. Dezember 2025

Die Abrechnung – und eine Meldung ans HIS

Sieben Wochen nach dem Unfall rechnete die Versicherung ab: 5.145,75 € Entschädigung, dazu 664,26 € Anwaltskosten. Wertminderung, Sachverständigenhonorar und Kostenpauschale wurden gezahlt. Die Reparaturkosten setzte sie „gemäß Prüfbericht“ mit 3.952,68 € an, 150,00 € weniger als im Gutachten. Die Differenz entspricht rechnerisch genau den im Gutachten kalkulierten Verbringungskosten; den Prüfbericht selbst haben wir nicht vorliegen. Nach Aktenlage ist dieser Betrag offen.

Im selben Schreiben steht ein Absatz, den die meisten Geschädigten überlesen: Die Versicherung hat Daten zum Fahrzeug, „wie bspw. Kfz-Kennzeichen und/oder Fahrzeugidentifikationsnummer“, an das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer gemeldet.

Wortlaut

Was auf dem Schreiben vom 3. Dezember 2025 steht

Was auf dem Schreiben vom 3. Dezember 2025 steht
Reparaturkosten gemäß Prüfbericht netto3.952,68 €
+ Wertminderung200,00 €
+ Sachverständigengebühren968,07 €
+ Kostenpauschale25,00 €
Gesamt / Entschädigungsanspruch5.145,75 €
+ Anwaltskosten und Gebühren664,26 €
Zahlbetrag5.810,01 €
HIS-Hinweis (gekürzt)„… Daten zum Fahrzeug Ihrer Mandantschaft, wie bspw. Kfz-Kennzeichen und/oder Fahrzeugidentifikationsnummer, an das Hinweis- und Informationssystem (HIS) gemeldet …“

Zweck laut Schreiben: Risikobeurteilung bei Versicherungsanträgen, Sachverhaltsaufklärung bei Versicherungsfällen, Rückgriff auf frühere Schadenfälle und Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Die Daten könnten „zu einem späteren Zeitpunkt, wenn für dieses Fahrzeug ein Versicherungsantrag gestellt wird oder einem Versicherer ein Schadenfall gemeldet wird“, abgefragt werden.

Was der HIS-Eintrag für später bedeutet

Das HIS ist eine gemeinsame Datenbank der deutschen Versicherungswirtschaft, heute betrieben von der Besurance HIS GmbH in Wiesbaden (im Schreiben steht noch der frühere Name informa HIS GmbH). Passiert mit diesem Seat ein weiterer Unfall, kann die dann zuständige Versicherung sehen, dass es bereits einen gemeldeten Schaden gab. Eine HIS-Meldung allein führt nach Darstellung der Versicherungswirtschaft nicht zur Ablehnung, aber zu einer genaueren Prüfung. Dann zählt, was Sie nachweisen können: Wurde der alte Schaden repariert, und wenn ja, welcher Teil? Eine Selbstauskunft, was zu Ihrem Fahrzeug gespeichert ist, ist für Halter und Eigentümer kostenlos.

Ausführlich: HIS-Eintrag, Vorschaden und Verkauf nach fiktiver Abrechnung

Frühjahr 2026

Teilreparatur in Eigenregie

Monate später ließ die Halterin den Wagen reparieren, allerdings nicht vollständig. Erneuert wurden der Stoßfänger hinten und der Reflektor hinten links, in zwei Arbeitstagen. Das ist nach einer fiktiven Abrechnung völlig legitim: Das Geld steht der Geschädigten zu, was sie damit macht, ist ihre Sache. Eine Werkstattrechnung muss bei fiktiver Abrechnung niemand vorlegen. Ohne sie gibt es dann aber auch keinen Nachweis, dass überhaupt repariert wurde.

26. Mai bis 5. Juni 2026

Die Reparaturbestätigung

Am 26. Mai 2026 haben wir das Fahrzeug nachbesichtigt, am 2. Juni 2026 die Reparaturbestätigung ausgestellt. Darin steht, nüchtern:

„Das Fahrzeug wurde am 26.05.2026 nachbesichtigt. Es wurde festgestellt, dass das Fahrzeug inzwischen teilrepariert worden ist. Die Reparaturdauer betrug in Arbeitstagen: 2 Arb.-Tg.“

Dazu die durchgeführten Maßnahmen – Stoßfänger hinten erneuert, Reflektor hinten links erneuert – und sechs Fotos vom instand gesetzten Fahrzeug. Am 5. Juni 2026 reichte die Kanzlei die Bestätigung bei der Versicherung ein, die den Schaden zuvor ins HIS gemeldet hatte. Damit liegt dort jetzt ein Sachverständigennachweis darüber vor, welcher Teil des gemeldeten Schadens repariert ist. Nach unserer Erfahrung aktualisieren die Versicherer den HIS-Eintrag, sobald ihnen eine solche Bestätigung vorliegt, und vermerken die Teilreparatur. Ob das in diesem Fall bereits geschehen ist, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

Genauso wichtig ist, was nicht in der Bestätigung steht: Seitenwand, Stoßfängerträger, untere Stoßfängerblende, Parksensor und die Blende am Nachschalldämpfer sind nicht als repariert aufgeführt. Bei einem späteren Schaden in diesem Bereich muss die Halterin damit rechnen, dass diese Positionen als Vorschaden gelten.

Heck eines weißen Seat Leon mit erneuertem Stoßfänger auf einem Parkplatz, Kennzeichen geschwärzt
Bei der Nachbesichtigung am 26.05.2026: der erneuerte, in Wagenfarbe lackierte Stoßfänger hinten. Zum Vergleich der Zustand bei der Erstbesichtigung weiter oben.

Merksatz: Wer fiktiv abrechnet und repariert, sollte die Reparatur bestätigen lassen

Nach einer fiktiven Abrechnung gibt es keine Werkstattrechnung in der Akte. Die Reparaturbestätigung ist dann der Nachweis, dass und was repariert wurde – für den nächsten Schadenfall und für einen späteren Verkauf.

Und beim Verkauf?

Käufer können das HIS nicht abfragen; die Selbstauskunft steht nur Haltern, Eigentümern und Versicherungsnehmern offen. Beim Verkauf kommt es deshalb auf Ihre eigenen Angaben zum Unfallschaden an und darauf, was Sie belegen können. Eine Reparaturbestätigung zeigt dem Käufer, welcher Schaden instand gesetzt wurde.

Einen bekannten Unfallschaden, der über eine Bagatelle hinausgeht, müssen Sie beim Verkauf auch ungefragt angeben, selbst wenn er fachgerecht repariert ist (BGH, 03.03.1982 – VIII ZR 78/81; BGH, 10.10.2007 – VIII ZR 330/06). Die Reparaturbestätigung ersetzt diese Angabe nicht, auch nicht für die Teile, die nicht repariert sind.

Offenbarungspflicht beim Verkauf: mehr im Ratgeber

Nebeneffekt

86,00 € Nutzungsausfall

Mit der Reparaturbestätigung ließ sich auch der Nutzungsausfall abrechnen. Er war in der ersten Anspruchsanmeldung bewusst offengehalten worden („Beziff. folgt“).

86,00 € Nutzungsausfall
Nutzungsausfall laut ergänzter Forderung (05.06.2026)2 Tage × 43,00 € = 86,00 €
gezahlt am 30.06.202686,00 €

Die Kanzlei hat 43,00 € pro Tag angesetzt; unser Gutachten nennt 50,00 € als Höchstwert und weist darauf hin, dass Fahrzeuge über fünf Jahre nach überwiegender Rechtsprechung eine Klasse niedriger eingestuft werden. Ob die 43,00 € genau darauf beruhen, geht aus den Schreiben nicht hervor. Abgerechnet wurden die tatsächlichen zwei Reparaturtage, nicht die drei bis vier im Gutachten prognostizierten.

Rechtsprechung

Worauf sich das stützt

Worauf sich das stützt
BGH, 24.01.2017 · VI ZR 146/16Wer fiktiv abrechnet, bekommt die Kosten einer Reparaturbestätigung „für sich genommen“ nicht ersetzt. Anders kann es sein, wenn die Bestätigung aus Rechtsgründen zur Schadensabrechnung erforderlich ist – der BGH nennt ausdrücklich die Abrechnung eines zusätzlichen Nutzungsausfallschadens.
BGH, 03.03.1982 · VIII ZR 78/81Ein bekannter Unfallschaden ist beim Verkauf ungefragt zu offenbaren; ausgenommen sind nur Bagatellschäden wie ganz geringfügige äußere Lackschäden.
BGH, 10.10.2007 · VIII ZR 330/06Ein Unfallschaden, der über einen Bagatellschaden hinausgeht, ist ein Sachmangel, auch wenn er fachgerecht repariert wurde.

Wir sind Sachverständige, keine Rechtsanwälte: Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was das für unsere Kundin bedeutet

Was das für unsere Kundin bedeutet
Entschädigung erste Abrechnung (03.12.2025)5.145,75 €
Nutzungsausfall nach Reparaturbestätigung (30.06.2026)86,00 €
Entschädigung gesamt5.231,75 €
Anwaltskosten, von der Versicherung getragen664,26 €
Nach Aktenlage offen150,00 €
Reparatur dokumentiertStoßfänger hinten, Reflektor hinten links

Zur Einordnung

Was wir belegen können, und was nicht

Belegt sind die Zahlungen vom 3. Dezember 2025 und vom 30. Juni 2026, die HIS-Meldung der Versicherung und die Übermittlung der Reparaturbestätigung an die Versicherung am 5. Juni 2026. Nicht belegt ist, ob die Versicherung den HIS-Eintrag nach Eingang der Bestätigung angepasst hat. Was im HIS heute zu diesem Fahrzeug steht, kann nur die Halterin per Selbstauskunft erfahren.

Die 150,00 € wurden in der ergänzten Forderung vom 5. Juni 2026 weiter geltend gemacht. Eine Zahlung darauf liegt uns nicht vor.

Weitere dokumentierte Fälle aus unserem Büro

Fazit

Was Sie aus diesem Fall mitnehmen können

Wer in Karlsruhe und Umgebung fiktiv abrechnet und das Auto später reparieren lässt, sollte die Reparatur von einem Sachverständigen bestätigen lassen. In diesem Fall liegt der Versicherung, die den Schaden ins HIS gemeldet hat, damit ein Nachweis über den reparierten Teil vor – und der Nutzungsausfall von 86,00 € kam als Nebeneffekt dazu.

  • Fiktive Abrechnung kann eine HIS-Meldung nach sich ziehen. Lesen Sie den Absatz dazu im Abrechnungsschreiben.
  • Lassen Sie eine Reparatur in Eigenregie bestätigen. Ohne Werkstattrechnung ist sie sonst nicht belegt.
  • Eine Teilreparatur dokumentiert nur den reparierten Teil. Was nicht in der Bestätigung steht, kann später als Vorschaden gelten.
  • Halten Sie den Nutzungsausfall offen. „Beziffert folgt“ in der Anmeldung ermöglichte die Abrechnung acht Monate später.
  • Prüfen Sie „gemäß Prüfbericht“ Position für Position. Hier lagen zwischen Gutachten und Abrechnung 150,00 €.

Ratgeber: fiktive Abrechnung, HIS-Eintrag und Vorschaden

Der Autor

Wer diesen Fall bearbeitet hat

Sascha Frieß

Sascha Frieß

Inhaber · Sachverständiger

Wirtschaftsingenieur (M.Sc., KIT) und geschäftsführender Gesellschafter. Vor dem Einstieg ins Büro acht Jahre in der Automobilberatung bei Porsche Consulting mit Schwerpunkt Aftersales. Heute Schaden- und Wertgutachten sowie die Schadenregulierung gegenüber Versicherern.

  • M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen (KIT)
  • Kfz-Sachverständiger
  • Schaden- und Wertbewertung
  • Schadenregulierung gegenüber Versicherern

Besichtigung, Gutachten, Nachbesichtigung und Reparaturbestätigung in diesem Fall stammen aus seiner Hand.

Mehr über Sascha Frieß

Häufige Fragen

Reparaturbestätigung, fiktive Abrechnung und HIS

Was ist eine Reparaturbestätigung?
Ein Sachverständiger besichtigt das reparierte Fahrzeug und bestätigt schriftlich, welche Schäden instand gesetzt wurden und wie lange die Reparatur gedauert hat, meist mit Fotos. In diesem Fall: Nachbesichtigung am 26.05.2026, Bestätigung am 02.06.2026, sechs Bilder.
Wozu brauche ich nach fiktiver Abrechnung eine Reparaturbestätigung?
Weil es keine Werkstattrechnung gibt. Die Bestätigung ist der Nachweis, dass und was repariert wurde – gegenüber einer Versicherung bei einem späteren Schaden, gegenüber einem Käufer und für den Nutzungsausfall.
Wird mein Auto nach fiktiver Abrechnung ins HIS gemeldet?
Das kann passieren. In diesem Fall hat die Versicherung es im Abrechnungsschreiben ausdrücklich mitgeteilt. Ob Ihr Fahrzeug gemeldet ist, erfahren Sie über die kostenlose Selbstauskunft bei der Besurance HIS GmbH.
Wird der HIS-Eintrag nach der Reparatur gelöscht?
Nicht automatisch. Nach Darstellung der Versicherungswirtschaft besteht ein Anspruch auf Korrektur oder Löschung, wenn eine Meldung unrichtig war; sonst werden die Daten in der Regel nach vier Kalenderjahren gelöscht. Ob eine nachgewiesene Reparatur einen Löschungsanspruch begründet, beurteilen Gerichte unterschiedlich.

Gelöscht wird der Eintrag also meist nicht, wohl aber ergänzt: Nach unserer Erfahrung vermerken die Versicherer eine nachgewiesene (Teil-)Reparatur im HIS, sobald ihnen die Reparaturbestätigung vorliegt.

Darf ich das Auto nach der Auszahlung nur teilweise reparieren?
Ja. Lassen Sie aber dokumentieren, was repariert wurde. Was nicht repariert ist, kann bei einem späteren Unfall als Vorschaden gelten.
Bekomme ich bei fiktiver Abrechnung Nutzungsausfall?
Nur für Tage, an denen das Auto tatsächlich nicht zur Verfügung stand – also bei einer Reparatur, deren Dauer nachgewiesen ist. Hier: zwei Tage, 86,00 €.
Wer zahlt die Reparaturbestätigung?
Bei fiktiver Abrechnung sind die Kosten für sich genommen nicht ersatzfähig (BGH, 24.01.2017 – VI ZR 146/16); anders kann es sein, wenn die Bestätigung etwa für den Nutzungsausfall erforderlich ist.

Sie haben fiktiv abgerechnet und lassen jetzt reparieren?
Wir bestätigen die Reparatur.

Mo.–Sa. 08:00–20:00 Uhr

Anrufen unter 0721 32961020