Fallstudie · Reparaturbestätigung · Karlsruhe-Durlach
Fiktiv abgerechnet, später repariert – und das schriftlich belegt
Wer sich den Schaden auszahlen lässt und später repariert, sollte die Reparatur bestätigen lassen. Ein dokumentierter Fall aus unserem Büro, chronologisch, mit den Beträgen aus dem tatsächlichen Schriftwechsel.
Alle Zahlen stammen aus dem Gutachten und den Abrechnungsschreiben der Versicherung. Was die Unterlagen nicht belegen, sagen wir dazu.
„Ich lasse mir das Geld auszahlen“
Viele Geschädigte entscheiden sich nach einem unverschuldeten Unfall für die fiktive Abrechnung: Sie lassen sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen, statt das Auto sofort in die Werkstatt zu geben. Das ist ihr gutes Recht. Aus Sicht jeder späteren Versicherung bleibt damit aber zunächst ein Schaden in der Akte, von dem niemand weiß, ob und wie er repariert wurde.
Genau hier setzt die Reparaturbestätigung an: Ein Sachverständiger sieht sich das Fahrzeug nach der Reparatur an und bestätigt schriftlich, was instand gesetzt wurde und wie lange es gedauert hat. Wie das in der Praxis aussieht, zeigen wir an einem Fall aus unserem Büro.
Der Fall auf einen Blick
| Fahrzeug | Seat Leon 1.5 TSI Xcellence, Erstzulassung 07/2019, 79.870 km, ein Vorbesitzer |
|---|---|
| Unfalltag | Oktober 2025 |
| Unfallort | Parkplatz an der Durlacher Allee, Karlsruhe · Unfallaufnahme durch das Polizeirevier Karlsruhe-Durlach |
| Hergang | Fahrzeug stand geparkt, die Fahrerin war nicht dabei; ein anderer Pkw stieß beim Rangieren dagegen |
| Eintrittspflichtiger Versicherer | Verti Versicherung AG |
| Besichtigung | 14. Oktober 2025, Ingenieurbüro Frieß, Karlsruhe-Durlach |
| Schaden | Stoßfänger hinten gebrochen, Stoßfängerträger, Parksensor hinten links, Blende Nachschalldämpfer, Seitenwand hinten links zerkratzt |
| Reparaturkosten laut Gutachten | 4.102,68 € netto · 4.882,19 € brutto |
| Merkantile Wertminderung | 200,00 € |
| Abrechnung | fiktiv, auf Gutachtenbasis (netto) |
| Teilreparatur | in Eigenregie, 2 Arbeitstage; nachbesichtigt am 26.05.2026 |
| Reparaturbestätigung | 2. Juni 2026, an die Versicherung übermittelt am 5. Juni 2026 |
| Gezahlte Entschädigung bis 30.06.2026 | 5.231,75 € (zzgl. 664,26 € Anwaltskosten) |
| Nach Aktenlage offen | 150,00 € Reparaturkosten |
Der Verlauf
Okt. 2025
Der Unfall
Das Fahrzeug steht geparkt auf einem Parkplatz an der Durlacher Allee. Ein anderer Pkw stößt beim Rangieren gegen das Heck. Die Polizei nimmt den Unfall auf.
14. Okt. 2025
Besichtigung in Karlsruhe-Durlach
Besichtigung in unserem Büro, auf der Hebebühne, auch von unten. Am selben Tag beauftragt die Geschädigte eine Verkehrsrechtskanzlei.
15. Okt. 2025
Das Gutachten
Reparaturkosten 4.102,68 € netto, Wertminderung 200,00 €. Abrechnung auf Gutachtenbasis.
3. Dez. 2025
Die Abrechnung
Die Versicherung zahlt 5.145,75 € Entschädigung und meldet Fahrzeugdaten an das HIS der Versicherer.
bis Mai 2026
Teilreparatur in Eigenregie
Stoßfänger und Reflektor werden erneuert. Reparaturdauer: zwei Arbeitstage.
26. Mai 2026
Nachbesichtigung
Wir sehen uns das teilreparierte Fahrzeug an und dokumentieren den Zustand mit sechs Bildern.
2. Juni 2026
Reparaturbestätigung
Wir bestätigen schriftlich, was repariert wurde und wie lange es gedauert hat.
5. Juni 2026
Bestätigung an die Versicherung
Die Kanzlei reicht die Reparaturbestätigung zusammen mit der ergänzten Forderung ein.
30. Juni 2026
Nutzungsausfall
Die Versicherung zahlt 86,00 € Nutzungsausfall für die zwei Reparaturtage.
Oktober 2025
Ein Hinweiszettel am geparkten Auto
Die Fahrerin war beim Unfall nicht dabei. Das Fahrzeug stand geparkt; am Auto fand sie einen Hinweis des Polizeireviers Karlsruhe-Durlach mit der Bitte, sich zu melden. Laut der Unfallschilderung, die später an die Versicherung ging, stieß ein anderer Pkw beim Rangieren gegen das geparkte Fahrzeug, und der Fahrer konnte als Verursacher ermittelt werden. Eine Mithaftung stand in diesem Fall nie im Raum.

14. und 15. Oktober 2025
Was im Gutachten stand
Drei Tage nach dem Unfall stand der Seat in unserem Büro in Karlsruhe-Durlach auf der Hebebühne. Von außen sah der Schaden nach einem eingerissenen Stoßfänger aus. Von unten zeigte sich mehr: Anstoß am Stoßfängerträger, an der Blende des Nachschalldämpfers und am Parksensor hinten links, dazu Kratzer an der Seitenwand.
Die Halterin wollte auf Gutachtenbasis abrechnen, also fiktiv. Damit stand fest: Ausgezahlt werden die Nettobeträge, die Mehrwertsteuer von 779,51 € nicht – sie fällt nur an, wenn tatsächlich repariert und eine Rechnung vorgelegt wird.
- Reparaturkosten: 4.102,68 € netto
- Merkantile Wertminderung: 200,00 €
- Nutzungsausfallentschädigung: bis zu 50,00 € pro Kalendertag
- Reparaturdauer: voraussichtlich 3 bis 4 Arbeitstage
- Verkehrssicherheit: durch den Schaden nicht beeinträchtigt


3. Dezember 2025
Die Abrechnung – und eine Meldung ans HIS
Sieben Wochen nach dem Unfall rechnete die Versicherung ab: 5.145,75 € Entschädigung, dazu 664,26 € Anwaltskosten. Wertminderung, Sachverständigenhonorar und Kostenpauschale wurden gezahlt. Die Reparaturkosten setzte sie „gemäß Prüfbericht“ mit 3.952,68 € an, 150,00 € weniger als im Gutachten. Die Differenz entspricht rechnerisch genau den im Gutachten kalkulierten Verbringungskosten; den Prüfbericht selbst haben wir nicht vorliegen. Nach Aktenlage ist dieser Betrag offen.
Im selben Schreiben steht ein Absatz, den die meisten Geschädigten überlesen: Die Versicherung hat Daten zum Fahrzeug, „wie bspw. Kfz-Kennzeichen und/oder Fahrzeugidentifikationsnummer“, an das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer gemeldet.
Wortlaut
Was auf dem Schreiben vom 3. Dezember 2025 steht
| Reparaturkosten gemäß Prüfbericht netto | 3.952,68 € |
|---|---|
| + Wertminderung | 200,00 € |
| + Sachverständigengebühren | 968,07 € |
| + Kostenpauschale | 25,00 € |
| Gesamt / Entschädigungsanspruch | 5.145,75 € |
| + Anwaltskosten und Gebühren | 664,26 € |
| Zahlbetrag | 5.810,01 € |
| HIS-Hinweis (gekürzt) | „… Daten zum Fahrzeug Ihrer Mandantschaft, wie bspw. Kfz-Kennzeichen und/oder Fahrzeugidentifikationsnummer, an das Hinweis- und Informationssystem (HIS) gemeldet …“ |
Zweck laut Schreiben: Risikobeurteilung bei Versicherungsanträgen, Sachverhaltsaufklärung bei Versicherungsfällen, Rückgriff auf frühere Schadenfälle und Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Die Daten könnten „zu einem späteren Zeitpunkt, wenn für dieses Fahrzeug ein Versicherungsantrag gestellt wird oder einem Versicherer ein Schadenfall gemeldet wird“, abgefragt werden.
Was der HIS-Eintrag für später bedeutet
Das HIS ist eine gemeinsame Datenbank der deutschen Versicherungswirtschaft, heute betrieben von der Besurance HIS GmbH in Wiesbaden (im Schreiben steht noch der frühere Name informa HIS GmbH). Passiert mit diesem Seat ein weiterer Unfall, kann die dann zuständige Versicherung sehen, dass es bereits einen gemeldeten Schaden gab. Eine HIS-Meldung allein führt nach Darstellung der Versicherungswirtschaft nicht zur Ablehnung, aber zu einer genaueren Prüfung. Dann zählt, was Sie nachweisen können: Wurde der alte Schaden repariert, und wenn ja, welcher Teil? Eine Selbstauskunft, was zu Ihrem Fahrzeug gespeichert ist, ist für Halter und Eigentümer kostenlos.
Ausführlich: HIS-Eintrag, Vorschaden und Verkauf nach fiktiver Abrechnung
Frühjahr 2026
Teilreparatur in Eigenregie
Monate später ließ die Halterin den Wagen reparieren, allerdings nicht vollständig. Erneuert wurden der Stoßfänger hinten und der Reflektor hinten links, in zwei Arbeitstagen. Das ist nach einer fiktiven Abrechnung völlig legitim: Das Geld steht der Geschädigten zu, was sie damit macht, ist ihre Sache. Eine Werkstattrechnung muss bei fiktiver Abrechnung niemand vorlegen. Ohne sie gibt es dann aber auch keinen Nachweis, dass überhaupt repariert wurde.
26. Mai bis 5. Juni 2026
Die Reparaturbestätigung
Am 26. Mai 2026 haben wir das Fahrzeug nachbesichtigt, am 2. Juni 2026 die Reparaturbestätigung ausgestellt. Darin steht, nüchtern:
„Das Fahrzeug wurde am 26.05.2026 nachbesichtigt. Es wurde festgestellt, dass das Fahrzeug inzwischen teilrepariert worden ist. Die Reparaturdauer betrug in Arbeitstagen: 2 Arb.-Tg.“
Dazu die durchgeführten Maßnahmen – Stoßfänger hinten erneuert, Reflektor hinten links erneuert – und sechs Fotos vom instand gesetzten Fahrzeug. Am 5. Juni 2026 reichte die Kanzlei die Bestätigung bei der Versicherung ein, die den Schaden zuvor ins HIS gemeldet hatte. Damit liegt dort jetzt ein Sachverständigennachweis darüber vor, welcher Teil des gemeldeten Schadens repariert ist. Nach unserer Erfahrung aktualisieren die Versicherer den HIS-Eintrag, sobald ihnen eine solche Bestätigung vorliegt, und vermerken die Teilreparatur. Ob das in diesem Fall bereits geschehen ist, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
Genauso wichtig ist, was nicht in der Bestätigung steht: Seitenwand, Stoßfängerträger, untere Stoßfängerblende, Parksensor und die Blende am Nachschalldämpfer sind nicht als repariert aufgeführt. Bei einem späteren Schaden in diesem Bereich muss die Halterin damit rechnen, dass diese Positionen als Vorschaden gelten.

Merksatz: Wer fiktiv abrechnet und repariert, sollte die Reparatur bestätigen lassen
Nach einer fiktiven Abrechnung gibt es keine Werkstattrechnung in der Akte. Die Reparaturbestätigung ist dann der Nachweis, dass und was repariert wurde – für den nächsten Schadenfall und für einen späteren Verkauf.
Und beim Verkauf?
Käufer können das HIS nicht abfragen; die Selbstauskunft steht nur Haltern, Eigentümern und Versicherungsnehmern offen. Beim Verkauf kommt es deshalb auf Ihre eigenen Angaben zum Unfallschaden an und darauf, was Sie belegen können. Eine Reparaturbestätigung zeigt dem Käufer, welcher Schaden instand gesetzt wurde.
Einen bekannten Unfallschaden, der über eine Bagatelle hinausgeht, müssen Sie beim Verkauf auch ungefragt angeben, selbst wenn er fachgerecht repariert ist (BGH, 03.03.1982 – VIII ZR 78/81; BGH, 10.10.2007 – VIII ZR 330/06). Die Reparaturbestätigung ersetzt diese Angabe nicht, auch nicht für die Teile, die nicht repariert sind.
Nebeneffekt
86,00 € Nutzungsausfall
Mit der Reparaturbestätigung ließ sich auch der Nutzungsausfall abrechnen. Er war in der ersten Anspruchsanmeldung bewusst offengehalten worden („Beziff. folgt“).
| Nutzungsausfall laut ergänzter Forderung (05.06.2026) | 2 Tage × 43,00 € = 86,00 € |
|---|---|
| gezahlt am 30.06.2026 | 86,00 € |
Die Kanzlei hat 43,00 € pro Tag angesetzt; unser Gutachten nennt 50,00 € als Höchstwert und weist darauf hin, dass Fahrzeuge über fünf Jahre nach überwiegender Rechtsprechung eine Klasse niedriger eingestuft werden. Ob die 43,00 € genau darauf beruhen, geht aus den Schreiben nicht hervor. Abgerechnet wurden die tatsächlichen zwei Reparaturtage, nicht die drei bis vier im Gutachten prognostizierten.
Rechtsprechung
Worauf sich das stützt
| BGH, 24.01.2017 · VI ZR 146/16 | Wer fiktiv abrechnet, bekommt die Kosten einer Reparaturbestätigung „für sich genommen“ nicht ersetzt. Anders kann es sein, wenn die Bestätigung aus Rechtsgründen zur Schadensabrechnung erforderlich ist – der BGH nennt ausdrücklich die Abrechnung eines zusätzlichen Nutzungsausfallschadens. |
|---|---|
| BGH, 03.03.1982 · VIII ZR 78/81 | Ein bekannter Unfallschaden ist beim Verkauf ungefragt zu offenbaren; ausgenommen sind nur Bagatellschäden wie ganz geringfügige äußere Lackschäden. |
| BGH, 10.10.2007 · VIII ZR 330/06 | Ein Unfallschaden, der über einen Bagatellschaden hinausgeht, ist ein Sachmangel, auch wenn er fachgerecht repariert wurde. |
Wir sind Sachverständige, keine Rechtsanwälte: Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Was das für unsere Kundin bedeutet
| Entschädigung erste Abrechnung (03.12.2025) | 5.145,75 € |
|---|---|
| Nutzungsausfall nach Reparaturbestätigung (30.06.2026) | 86,00 € |
| Entschädigung gesamt | 5.231,75 € |
| Anwaltskosten, von der Versicherung getragen | 664,26 € |
| Nach Aktenlage offen | 150,00 € |
| Reparatur dokumentiert | Stoßfänger hinten, Reflektor hinten links |
Zur Einordnung
Was wir belegen können, und was nicht
Belegt sind die Zahlungen vom 3. Dezember 2025 und vom 30. Juni 2026, die HIS-Meldung der Versicherung und die Übermittlung der Reparaturbestätigung an die Versicherung am 5. Juni 2026. Nicht belegt ist, ob die Versicherung den HIS-Eintrag nach Eingang der Bestätigung angepasst hat. Was im HIS heute zu diesem Fahrzeug steht, kann nur die Halterin per Selbstauskunft erfahren.
Die 150,00 € wurden in der ergänzten Forderung vom 5. Juni 2026 weiter geltend gemacht. Eine Zahlung darauf liegt uns nicht vor.
Fazit
Was Sie aus diesem Fall mitnehmen können
Wer in Karlsruhe und Umgebung fiktiv abrechnet und das Auto später reparieren lässt, sollte die Reparatur von einem Sachverständigen bestätigen lassen. In diesem Fall liegt der Versicherung, die den Schaden ins HIS gemeldet hat, damit ein Nachweis über den reparierten Teil vor – und der Nutzungsausfall von 86,00 € kam als Nebeneffekt dazu.
- Fiktive Abrechnung kann eine HIS-Meldung nach sich ziehen. Lesen Sie den Absatz dazu im Abrechnungsschreiben.
- Lassen Sie eine Reparatur in Eigenregie bestätigen. Ohne Werkstattrechnung ist sie sonst nicht belegt.
- Eine Teilreparatur dokumentiert nur den reparierten Teil. Was nicht in der Bestätigung steht, kann später als Vorschaden gelten.
- Halten Sie den Nutzungsausfall offen. „Beziffert folgt“ in der Anmeldung ermöglichte die Abrechnung acht Monate später.
- Prüfen Sie „gemäß Prüfbericht“ Position für Position. Hier lagen zwischen Gutachten und Abrechnung 150,00 €.
Der Autor
Wer diesen Fall bearbeitet hat

Sascha Frieß
Inhaber · Sachverständiger
Wirtschaftsingenieur (M.Sc., KIT) und geschäftsführender Gesellschafter. Vor dem Einstieg ins Büro acht Jahre in der Automobilberatung bei Porsche Consulting mit Schwerpunkt Aftersales. Heute Schaden- und Wertgutachten sowie die Schadenregulierung gegenüber Versicherern.
- M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen (KIT)
- Kfz-Sachverständiger
- Schaden- und Wertbewertung
- Schadenregulierung gegenüber Versicherern
Besichtigung, Gutachten, Nachbesichtigung und Reparaturbestätigung in diesem Fall stammen aus seiner Hand.
Mehr über Sascha FrießHäufige Fragen
Reparaturbestätigung, fiktive Abrechnung und HIS
Was ist eine Reparaturbestätigung?
Wozu brauche ich nach fiktiver Abrechnung eine Reparaturbestätigung?
Wird mein Auto nach fiktiver Abrechnung ins HIS gemeldet?
Wird der HIS-Eintrag nach der Reparatur gelöscht?
Gelöscht wird der Eintrag also meist nicht, wohl aber ergänzt: Nach unserer Erfahrung vermerken die Versicherer eine nachgewiesene (Teil-)Reparatur im HIS, sobald ihnen die Reparaturbestätigung vorliegt.
Darf ich das Auto nach der Auszahlung nur teilweise reparieren?
Bekomme ich bei fiktiver Abrechnung Nutzungsausfall?
Wer zahlt die Reparaturbestätigung?
Sie haben fiktiv abgerechnet und lassen jetzt reparieren?
Wir bestätigen die Reparatur.
Mo.–Sa. 08:00–20:00 Uhr