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Fallstudie · Karlsruhe-Durlach

Geparkt und trotzdem ein Drittel Mithaftung

Ein dokumentierter Fall aus unserem Büro: chronologisch, mit den Beträgen aus dem tatsächlichen Schriftwechsel.

„Mein Auto stand doch“

Die häufigste Fehlannahme, die uns begegnet: „Mein Auto stand doch, dann zahlt die Gegenseite zu hundert Prozent.“ In der Praxis stimmt das oft nicht. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann auch dem stehenden Fahrzeug eine Mithaftungsquote zuweisen. Und dann wird jede Position der Abrechnung auf diese Quote gekürzt: Reparaturkosten, Wertminderung und auch unser Sachverständigenhonorar.

Wie das abläuft, zeigen wir an einem Fall aus unserem Büro. Chronologisch, mit den Beträgen aus dem tatsächlichen Schriftwechsel.

Überblick

Der Fall auf einen Blick

Der Fall auf einen Blick
FahrzeugAudi A8 60 TFSI e quattro, Erstzulassung 04/2021, 48.232 km, ein Vorbesitzer
Unfalltag6. November 2025
UnfallortGermersheim
HergangUnfallgegnerin fährt beim Ausparken rückwärts gegen das dahinter geparkte Fahrzeug
Besichtigung11. November 2025, Ingenieurbüro Frieß, Karlsruhe-Durlach
SchadenTür vorn rechts eingedrückt, Erneuerung nötig; Beilackierung Kotflügel vorn rechts und Tür hinten rechts
Reparaturkosten5.464,12 € netto · 6.502,30 € brutto
Merkantile Wertminderung650,00 €
Wiederbeschaffungswert54.000,00 €
Haftungsquote der Versicherung2/3
Abrechnungfiktiv, auf Gutachtenbasis (netto)
Dauer bis zur letzten dokumentierten Zahlungknapp 6 Monate

Chronologie

Der Verlauf

Vom Unfall bis zur Nachzahlung, jede Station mit Datum.

  1. 6. Nov. 2025

    Der Unfall

    Das Fahrzeug steht geparkt. Die Unfallgegnerin fährt beim Ausparken rückwärts hinein. Schaden an der kompletten Beifahrerseite.

  2. 11. Nov. 2025

    Besichtigung in Karlsruhe-Durlach

    Der Fahrzeughalter stellt den Wagen fünf Tage nach dem Unfall in unserem Büro vor. Wir weisen ihn darauf hin, dass bei Parkplatzunfällen das Thema Mithaftung praktisch immer im Raum steht.

  3. 12. Nov. 2025

    Das Gutachten

    Haftpflichtschadengutachten, 19 Seiten, 14 Bilder. Kalkuliert mit den Stundenverrechnungssätzen einer regionalen markengebundenen Fachwerkstatt, begründet durch die lückenlose Servicehistorie beim Audi-Vertragspartner.

  4. Frühjahr 2026

    Die erste Abrechnung

    Die Versicherung rechnet mit einer Quote von 2/3 ab und setzt dabei zusätzlich einen niedrigeren Ausgangsbetrag an als das Gutachten.

  5. 13. Apr. 2026

    Unsere Stellungnahme

    Der Kunde leitet das Schreiben an uns weiter. Noch am selben Tag geht unsere Stellungnahme mit dem Servicenachweis des Audi-Zentrums als Anlage an die Versicherung.

  6. 4. Mai 2026

    Die Nachzahlung

    Drei Wochen später korrigiert die Versicherung die Abrechnung und zahlt 500,58 € nach. Ohne Anwalt, ohne Klage.

11. November 2025

Schadenaufnahme bei schwarzem Metallic-Lack

Mythosschwarz Metallic verzeiht keine Nachlässigkeit bei der Dokumentation. Was das bloße Auge als leichte Unregelmäßigkeit wahrnimmt, kann eine Verformung über die halbe Türbreite sein. Und was wie ein tiefer Schaden aussieht, ist manchmal nur eine Spiegelung.

Wir arbeiten deshalb mit einer schwarz-weißen Reflexions-Streifentafel. Die Streifen spiegeln sich in der Lackoberfläche; jede Verformung verzieht das Muster sichtbar und messbar.

Streifentafel zeigt Verformung an der Beifahrertür eines schwarzen Audi A8
Reflexions-Streifentafel an der Beifahrertür: Das gleichmäßige Streifenmuster bricht im Schadenbereich sichtbar auf. Aufnahme bei der Besichtigung am 11.11.2025 in unserem Büro in Karlsruhe-Durlach.
Streifentafel über dem Schwellerbereich, Wellenbildung im Streifenmuster
Dieselbe Methode über dem Schwellerbereich. Die Wellenbildung im Streifenmuster zeigt die Ausdehnung der Verformung nach unten, im direkten Blick auf den schwarzen Lack nicht erkennbar.
Schadenlinie am Schweller, einzelne Druckstellen mit roten Pfeilen markiert
Konventionelle Schadendokumentation derselben Stelle. Jede einzelne Druckstelle entlang der Schadenlinie ist separat markiert.

12. November 2025

Was im Gutachten stand

Ein Punkt daraus wurde fünf Monate später entscheidend: Wir haben die Reparaturkosten mit den Stundenverrechnungssätzen einer regionalen markengebundenen Fachwerkstatt kalkuliert, nicht mit den niedrigeren Sätzen einer freien Werkstatt.

Das ist kein Wunschdenken, sondern folgt aus dem Zustand des Fahrzeugs. Der A8 war vier Jahre alt, hatte einen Vorbesitzer und eine lückenlose Servicehistorie beim Audi-Vertragspartner, beginnend mit der Übergabe-Inspektion am 14.04.2021 bei 9 km Laufleistung.

Abgerechnet wurde fiktiv, also auf Gutachtenbasis ohne Reparaturrechnung. Deshalb zahlte die Versicherung nur die Nettobeträge (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Und genau deshalb ging der Streit überhaupt um die Stundensätze: Wer konkret repariert und die Werkstattrechnung einreicht, bekommt den tatsächlich gezahlten Betrag erstattet. Wer fiktiv abrechnet, bekommt die im Gutachten kalkulierten Sätze, und über deren Höhe lässt sich streiten.

  • Reparaturkosten: 5.464,12 € netto
  • Merkantile Wertminderung: 650,00 €
  • Nutzungsausfallentschädigung: 175,00 € pro Kalendertag
  • Reparaturdauer: 3 Arbeitstage
  • Verkehrssicherheit: durch den Schaden nicht beeinträchtigt
  • Restwert: nicht ermittelt, da die Reparaturkosten weit unter dem Fahrzeugwert liegen

Merksatz: Scheckheftpflege ist bares Geld

Lückenlose Wartung beim Vertragshändler ist die Grundlage dafür, dass Ihnen die Stundensätze der Markenwerkstatt zustehen. Der Unterschied liegt schnell im vierstelligen Bereich. Heben Sie Ihre Servicenachweise auf, auch die digitalen.

Rechtsprechung

Worauf sich das stützt

Der Anspruch auf die Stundensätze der Markenwerkstatt ist keine Auslegungssache, sondern seit Jahren höchstrichterlich geklärt.

Worauf sich das stützt
BGH, 29.04.2003 · VI ZR 398/02Bei fiktiver Abrechnung dürfen die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde gelegt werden, die ein Sachverständiger regional ermittelt hat.
BGH, 20.10.2009 · VI ZR 53/09Will der Versicherer auf eine freie Werkstatt verweisen, muss er deren Gleichwertigkeit beweisen. Sonderkonditionen seiner Partnerwerkstätten zählen dabei nicht.
BGH, 07.02.2017 · VI ZR 182/16Bei Fahrzeugen über drei Jahren ist der Verweis unzumutbar, wenn der Geschädigte belegt, dass er das Fahrzeug stets in der Markenwerkstatt hat warten und reparieren lassen. Genau diesen Nachweis haben wir am 13.04.2026 vorgelegt.

Der A8 war zum Unfallzeitpunkt viereinhalb Jahre alt. Die Drei-Jahres-Regel griff also nicht, und der Scheckheft-Nachweis war die tragende Grundlage. Wir sind Sachverständige, keine Rechtsanwälte: diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Der Beleg

Lückenlose Servicehistorie beim Vertragspartner

Auszüge aus der digitalen Servicehistorie des Fahrzeugs, von der Übergabe-Inspektion bis zur letzten Inspektion vor dem Unfall, durchgehend beim Audi-Zentrum. Genau dieser Nachweis war die Anlage unserer Stellungnahme. Auftragsnummern geschwärzt.

Servicehistorie: Übergabe-Inspektion am 14.04.2021 bei 9 km, Audi Zentrum Karlsruhe
Servicehistorie: Ölwechsel-Service am 07.02.2023 bei 20.387 km
Servicehistorie: Inspektion am 06.04.2023 bei 22.227 km
Servicehistorie: Ölwechsel-Service am 15.08.2024 bei 35.079 km
Servicehistorie: Inspektion am 31.03. bei 40.025 km

Frühjahr 2026

Die erste Abrechnung: zwei Kürzungen auf einmal

Die Versicherung rechnete den Schaden mit einer Quote von 2/3 ab. Was in diesem Schreiben nicht steht und erst beim Nachrechnen sichtbar wird: Innerhalb dieser 2/3 lag sie auch beim Ausgangsbetrag niedriger als unser Gutachten.

Aus der geleisteten Zahlung von 3.142,17 € lässt sich zurückrechnen, dass nur 4.713,26 € netto an Reparaturkosten anerkannt wurden, gegenüber den gutachterlich ermittelten 5.464,12 €. Differenz: 750,86 €. Genau die Spanne zwischen freien und markengebundenen Stundensätzen.

Merksatz: Eine Quote ist selten die einzige Kürzung

Prüfen Sie immer auch, ob die Versicherung überhaupt vom richtigen Ausgangsbetrag rechnet. Diesen Unterschied sieht man nur, wenn man Gutachten und Abrechnung nebeneinanderlegt.

13. April 2026

Unsere Stellungnahme

Unser Kunde tat, was wir bei der Besichtigung besprochen hatten: Er leitete das Schreiben an uns weiter, statt es hinzunehmen. Noch am selben Tag ging unsere Stellungnahme an die Versicherung, mit dem Servicenachweis des Audi-Zentrums als Anlage.

„In der vorliegenden Angelegenheit besteht eine lückenlose Servicehistorie bei einem Audi-Vertragspartner (siehe Anlage). Wir bitten daher um entsprechende Korrektur des Abrechnungsschreibens sowie um Zahlung der im Gutachten zugrunde gelegten Stundenverrechnungssätze des örtlichen Audi-Zentrums.“

Kein Streit, keine Drohung, nur ein Nachweis und die daraus folgende Rechtsfolge. Mehr braucht es in dieser Konstellation meistens nicht.

13. April 2026

Die Quote trifft auch das Gutachterhonorar

Am selben Tag rechnete die Versicherung unser Honorar ab.

Die Quote trifft auch das Gutachterhonorar
Sachverständigenhonorar1.104,92 €
davon 2/3 gemäß Quote736,61 €
verbleibendes Drittel368,31 €

Hier wird die Mithaftung für Geschädigte richtig unangenehm: Die Quote gilt auch für die Kosten des Sachverständigen. Das verbleibende Drittel hätte unser Kunde aus eigener Tasche tragen müssen, für einen Schaden, den er nicht verursacht hat, an einem Fahrzeug, das stand.

Abrechnungsschreiben der Versicherung vom 13.04.2026 über das Sachverständigenhonorar, personenbezogene Angaben geschwärzt
Das Abrechnungsschreiben vom 13.04.2026 an unser Büro: Sachverständigenhonorar 1.104,92 €, davon 2/3 gemäß Quote, also 736,61 €. Schaden-Nummer und Kontodaten geschwärzt.

Auf dieses Drittel haben wir verzichtet

Ohne dass unser Kunde darum gebeten hat. Das ist unsere Linie bei Quotenfällen: Wenn wir jemanden vor der Quote warnen und er uns trotzdem beauftragt, soll ihn diese Entscheidung nicht Geld kosten.

Effektiver Eigenanteil für unseren Kunden: 0 €.

4. Mai 2026

Die Nachzahlung

Drei Wochen nach unserer Stellungnahme korrigierte die Versicherung die Abrechnung.

Die Nachzahlung
Reparaturkosten (jetzt mit den kalkulierten Stundensätzen)5.464,12 €
Sachverständigenhonorar1.104,92 €
Zwischensumme6.569,04 €
davon 2/3 gemäß Quote4.379,36 €
zusätzlich ausgezahlt am 04.05.2026500,58 €

Das sind exakt zwei Drittel der zuvor fehlenden 750,86 €. Die Stellungnahme hat also gewirkt. Ohne Anwalt, ohne Klage, mit einem Schreiben und einer Anlage.

Abrechnungsschreiben der Versicherung vom 04.05.2026 mit den korrigierten Reparaturkosten und der Nachzahlung, personenbezogene Angaben geschwärzt
Das korrigierte Abrechnungsschreiben vom 04.05.2026: Reparaturkosten jetzt mit 5.464,12 € angesetzt, darunter die drei Zahlungen: 3.142,17 € und 736,61 € am 13.04.2026 sowie 500,58 € am 04.05.2026. Name, Anschrift, Schaden-Nummer und Kontodaten geschwärzt.

Was das für unseren Kunden bedeutet

Was das für unseren Kunden bedeutet
Nachzahlung nach unserer Stellungnahme zu den Stundensätzen500,58 €
Erlassener Eigenanteil am Gutachterhonorar368,31 €

Dazu kamen die Wertminderung von 650,00 € und die Auslagenpauschale, die in der ersten Abrechnung nicht enthalten waren und die wir in weiteren Runden nachgefordert haben. Beides zusammen sind Beträge, die unser Kunde bei stiller Annahme der ersten Abrechnung nicht bekommen hätte und die ihn keinen zusätzlichen Aufwand gekostet haben außer einer weitergeleiteten E-Mail.

Der Kunde über den Fall

Öffentlich nachlesbar bei Google

„Zum Glück hatte ich vorher das Ingenieurbüro Frieß in Karlsruhe mit dem Gutachten beauftragt, denn dann gings erst richtig los. Ich hab einfach alle Schreiben von der HUK an die Jungs von Frieß weitergeleitet und die haben sich drum gekümmert. Drei Runden, jedes Mal nachgefasst und am Ende über 1000 Euro mehr für mich rausgeholt. Alleine hätte ich die erste Abrechnung einfach so geschluckt.“

Simon A., Google-Rezension zu diesem Fall

Rezension bei Google ansehen

Zur Einordnung

Was wir selbst belegen können, und was nicht

Durch die vorliegenden Abrechnungsschreiben belegt sind 500,58 € Nachzahlung und 368,31 € erlassenes Honorar. Die vom Kunden genannte Gesamtsumme umfasst zusätzlich die Wertminderung und die Auslagenpauschale, die wir in weiteren Runden nachgefordert haben. Diese Schreiben liegen uns für diese Darstellung nicht vor. Die Zahl steht deshalb hier als Aussage unseres Auftraggebers, nicht als unsere eigene.

Auch die anerkannten 4.713,26 € der ersten Abrechnung sind aus der geleisteten Zahlung zurückgerechnet, nicht aus dem Schreiben abgelesen.

Fazit

Was Sie aus diesem Fall mitnehmen können

  • Ein geparktes Auto schützt nicht vor einer Haftungsquote. Rechnen Sie damit, dass die gegnerische Versicherung eine Mithaftung prüft.
  • Die Quote ist selten die einzige Kürzung. Legen Sie Gutachten und Abrechnung nebeneinander. In diesem Fall lagen dazwischen 750,86 €.
  • Scheckheftpflege ist ein Rechtsargument. Lückenlose Wartung beim Vertragspartner begründet den Anspruch auf die Stundensätze der Markenwerkstatt.
  • Leiten Sie jedes Versicherungsschreiben an Ihren Sachverständigen weiter. Diese Nachbearbeitung ist bei uns im Gutachtenhonorar enthalten und kostet Sie nicht extra.
  • Fragen Sie vorher, wie Ihr Sachverständiger mit dem Eigenanteil umgeht. Bei einer Haftungsquote zahlt die Versicherung die Gutachterkosten nur anteilig.

Der Autor

Wer diesen Fall bearbeitet hat

Sascha Frieß

Sascha Frieß

Właściciel · Rzeczoznawca

Drugi wspólnik zarządzający. Specjalizuje się w ekspertyzach szkodowych i wartości oraz w rozliczaniu szkód z ubezpieczycielami.

  • Rzeczoznawca samochodowy
  • Ocena szkód i wartości
  • Wieloletnie doświadczenie w rozliczaniu szkód
  • Schadenregulierung gegenüber Versicherern

Besichtigung, Kalkulation und die Stellungnahme vom 13.04.2026 in diesem Fall stammen aus seiner Hand.

Więcej o Sascha Frieß

Häufige Fragen

Teilschuld, Quote und Gutachterkosten

Kann ich Mitschuld bekommen, obwohl mein Auto geparkt war?
Ansetzen kann die Versicherung eine Quote immer, durchsetzbar ist sie nur eingeschränkt. Von jedem Fahrzeug geht eine Betriebsgefahr aus, auch von einem abgestellten (§ 7 StVG). Steht es aber ordnungsgemäß innerhalb der Markierung und fährt der Unfallgegner rückwärts hinein, tritt diese Betriebsgefahr in der Abwägung regelmäßig vollständig zurück. Eine Mithaftung setzt normalerweise einen eigenen Park- oder Halteverstoß voraus. Typische Konstellationen:
  • Fahrzeug ragt über die Parkmarkierung hinaus oder steht ganz außerhalb der Fläche
  • geparkt in der Fahrgasse, in einer Kurve oder an unübersichtlicher Stelle
  • geparkt im Halte- oder Parkverbot
  • geparkt auf dem Gehweg oder so, dass die Durchfahrt versperrt ist
  • schlechte Erkennbarkeit, etwa bei Dunkelheit ohne Beleuchtung

Die Höhe hängt vom Einzelfall ab: Die einfache Betriebsgefahr wird in der Rechtsprechung meist mit 20 bis 25 Prozent bemessen, bei grobem Parkverstoß auch darüber. Je schwerer der Verstoß und je schlechter das Fahrzeug erkennbar war, desto höher fällt der Anteil aus. In unserem Fall setzte die Versicherung 1/3 an, ohne dass uns eine Begründung dafür vorliegt.

Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?
Grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Wird eine Quote angesetzt, zahlt sie nur den entsprechenden Anteil, den Rest trägt formal der Geschädigte. Klären Sie deshalb vor der Beauftragung, wie Ihr Sachverständiger damit umgeht.

Bei uns gilt: Bis zu einer Mithaftung von 50 Prozent erlassen wir Ihnen den verbleibenden Eigenanteil. In diesem Fall waren das 368,31 Euro, um die unser Auftraggeber nicht gebeten hat.

Was tun, wenn die Versicherung die Stundenverrechnungssätze kürzt?
Prüfen lassen, ob Ihnen die Sätze der Markenwerkstatt zustehen. Der BGH hat das mehrfach entschieden, entscheidend sind Alter und Wartungshistorie des Fahrzeugs:
  • Fahrzeug bis drei Jahre alt: Eine Verweisung auf eine freie Werkstatt müssen Sie in aller Regel nicht hinnehmen.
  • Fahrzeug älter als drei Jahre: Sie können die Markensätze verlangen, wenn Sie belegen, dass Wartung und Reparaturen stets in der Markenwerkstatt erfolgt sind (BGH, 07.02.2017 – VI ZR 182/16).
  • Will die Versicherung auf eine freie Werkstatt verweisen, muss sie deren Gleichwertigkeit beweisen (BGH, 20.10.2009 – VI ZR 53/09).

In der Praxis genügt oft ein Servicenachweis als Anlage zur Stellungnahme. In diesem Fall war es genau das, und die Versicherung zahlte drei Wochen später nach.

Woran erkenne ich, dass zu wenig gezahlt wurde?
Teilen Sie die erhaltene Zahlung durch die Quote, bei 2/3 also mal 1,5. Kommt dabei ein kleinerer Betrag heraus als im Gutachten steht, wurde zusätzlich zur Quote gekürzt.
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Der Mindererlös beim späteren Verkauf, weil das Fahrzeug einen reparierten Unfallschaden hat, auch bei fachgerechter Reparatur. Sie ist ein eigener Schadenposten und wird gesondert abgerechnet, nicht in den Reparaturkosten mitgezahlt. In diesem Fall hat das Gutachten 650,00 € festgestellt.

Achten Sie darauf, dass die Position in der Abrechnung überhaupt auftaucht. Im dokumentierten Fall fehlte sie in der ersten Abrechnung und musste nachgefordert werden.

Brauche ich einen Anwalt?
Hier war es nicht nötig, eine sachverständige Stellungnahme mit Nachweis hat gereicht. Das gilt vor allem für rechnerische Kürzungen: Stundensätze, Wertminderung, Nebenkosten. Anwaltlich vertreten lassen sollten Sie sich, wenn es um die Haftung selbst geht:
  • Die Haftungsquote ist streitig oder wird ohne Begründung angesetzt.
  • Die Gegenseite bestreitet den Hergang oder es steht Aussage gegen Aussage.
  • Es geht um Personenschaden oder um einen Totalschaden mit hoher Summe.

Bei Haftung der Gegenseite trägt deren Versicherung auch die Anwaltskosten. Wir sind Sachverständige und keine Rechtsanwälte: Wir sagen Ihnen, was technisch und rechnerisch nicht stimmt, die rechtliche Vertretung übernimmt ein Anwalt.

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