Lassen Sie sich im unverschuldeten Kfz-Verkehrunsfall, auch Kfz-Haftpflichtschaden genannt, besser nicht auf die Begutachtung durch einen Versicherungsgutachter ein.
Hier werden Schäden oftmals „kleingerechnet“ und der Geschädigte kommt so nicht zu seinem vollständigen Schadenersatz. Vertrauen Sie auf ein unabhängiges und neutrales Kfz-Schadengutachten oder einen Kostenvoranschlag eines professionellen Gutachters.
Seit über 30 Jahren erstellen wir als freies, unabhängiges und familiengeführtes Kfz-Sachverständigenbüro Schadengutachten und Kostenvoranschläge für Fahrzeuge jeglicher Art – mittlerweile über 20.000 Stück.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Wert- und Schadenermittlungen können wir Ihnen gezielt und auch zu speziellen Fällen und Fahrzeugen weiterhelfen.
Versicherungsunabhängig und neutral – maßgeschneiderte Bewertung und Beratung.
Kalkulation nach Herstellervorgaben
Kalkulation mit Stundenlöhnen der Vertragswerkstatt
Original Ersatzteile
Bezifferung einer Wertminderung
Nutzungsausfall / Mietwagengruppe
Gerichtsfeste Beweissicherung und Bilddokumentation
Abdeckung einer Reparaturausweitung
Beurteilung der Verkehrssicherheit
Berücksichtigung von Vorschäden u. Altschäden
Berücksichtigung der Sonderausstattung
Ein Kfz-Unfall passiert schneller als einem Lieb ist. Umso ärgerlicher ist es sich um die Folgen des unverschuldeten Unfalls und vor allem um den entstandenen Kfz-Schaden zu kümmern. Hier hilft das Kfz-Schadengutachten weiter. Das Kfz-Schadengutachten ist bei Fremdverschulden für Sie als Geschädigter 100% kostenfrei. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Das Kfz-Schadengutachten klärt unter anderem die folgenden Fragen:
Der Kostenvoranschlag ist der kleine Bruder des Gutachtens. Der Kostenvoranschlag liefert genau wie das Kfz-Gutachten eine Aussage über den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Der Kostenvoranschlag umfasst aber nicht alle für die Regulierung notwendigen Punkte. Versicherungen versuchen deswegen bei sogenannten „Bagatellschäden“ oft auf den kostengünstiger und weniger aussagekräftige Kostenvoranschlag zu drängen. Lassen Sie sich hierzu gerne von uns beraten.
Der Kostenvoranschlag klärt ausschließlich die Frage:
Nichts! Glauben Sie nicht? Bei Fremdverschulden haben Sie das Recht auf eine Begutachtung durch einen freien und unabhängigen Gutachter. Das Schadengutachten bzw. der Kostenvoranschlag wird von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt.
Kfz-Haftpflichtgutachten und Kostenvoranschläge
Jahre Erfahrungen im Bereich der Fahrzeugbewertung und Schadenbegutachtung
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